Handelsregister

Das Handelsregister führt offizielle Eintragungen über angemeldete Gesellschaften und Kaufleute und verwaltet unter anderem Informationen zu dem Sitz einer Firma, zum Vorstand, zu Leitungsorganen innerhalb einer Firma, zu geschäftsführende Direktoren, persönlich haftenden Gesellschaftern, Kommanditsten, vertretungsberechtigten Personen und Gesellschafter- und Inhaberwechsel. Des Weiteren gibt das Handelsregister Auskunft über die Zweigniederlassungen einer Firma, zur Rechtsform, zum Grund- und Stammkapital, Geschäftsgegenstand, zur inländische Geschäftsanschrift und Prokura.

Das Handelsregister erteilt Auskünfte zu Dokumenten, die von Gesellschaften und Kaufleuten beim Handelsregister hinterlegt wurden. Folgende Dokumente werden häufig beim Handelsregister angefragt: Der aktuelle Handelsregisterauszug, der chronologische Handelsregisterauszug, die Gesellschafterliste einer GmbH und der Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung einer Kapitalgesellschaft.

Was ist ein Handelsregister?

Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis innerhalb des Registergerichts, das Eintragungen über Kaufleute und Gesellschaften, für eine bestimmte Region führt und Auskünfte erteilt . Es besteht aus elektronisch geführten Registerblättern und veröffentlicht sowohl Informationen zu grundlegenden wirtschaftlichen, als auch zu rechtlichen Verhältnissen und Tatsachen einer Gesellschaft.
Die Eintragungen in das Handelsregister können entweder konstitutiv sein (das heißt die Rechtswirkung tritt erst durch die Eintragung in das Handelsregister ein) oder deklaratorisch (in diesem Falle ist die Rechtswirkung schon vor einer Eintragung in das Handelsregister eingetreten und wird durch die Eintragung nur bestätigt).

Gesellschaften und Kaufleute werden, entsprechend ihrer Rechtsform, in unterschiedliche Abteilungen des Handelsregisters eingetragen. Es gibt die Abteilung A (abgekürzt HRA), die ausschließlich Personengesellschaften, Einzelkaufleute und rechtsfähige, wirtschaftliche Vereine (jedoch nicht die GbR) führt und es gibt die Abteilung B (abgekürzt HRB), in der die Kapitalgesellschaften geführt werden.

Anmeldungen beim Handelsregister (Neueintragungen, Veränderungseintragungen und Löschungen) müssen elektronisch und in öffentlich-beglaubigter Form erfolgen (meist auf Antrag).

Innerhalb des Handelsgesetzbuches (HGB §15) genießt das Handelsregister großen Vetrauens- und Verkehrsschutz. Die Zuständigkeit des Handelsregisters richtet sich immer nach dem Sitz der Gesellschaft.

Elektronische Umstellung des Handelsregister seit 2007

Seit dem Jahr 2007 wird das Handelsregister in Deutschland vollständig elektronisch geführt.
Der Grund der elektronischen Umstellung liegt einer neuen EU-Richtlinie zugrunde. Diese sieht vor, dass Anmeldungen und Übermittlungen von Informationen durch Gesellschaften oder Kaufleute an das Handelsregister ausschließlich auf elektronischem Wege erfolgen müssen. Auch die Beauskunftung Dritter zu hinterlegten Eintragungen und Dokumenten über Gesellschaften und Kaufleute aus dem Handelsregister erfolgt seit 2007 ausschließlich auf elektronischem Wege. Dazu wird ein elektronisches Informations- und Kommunikationssysteme genutzt (das so genannten E-Justice).

Wer wird in das Handelsregister eingetragen?

In das Handelsregister werden Unternehmen eingetragen, die von einer natürlichen Person oder von einer Personengesellschaft betrieben werden, wenn diese nach Art und Umfang einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb erfordern. In diesem Fall muss das Unternehmen in das Handelsregister eingetragen werden. Kapitalgesellschaften müssen grundsätzlich immer in das Handelsregister eingetragen werden.

Von dieser Regelung sind Kleingewerbetreibende ausgenommen, die zwar ein Gewerbe ausüben, jedoch nicht den Regelungen für Kaufleute unterliegen.

Eintragungspflichtige Tatsachen in das Handelsegister

Bei den eintragungspflichtigen Tatsachen, handelt es sich um Informationen (Tatsachen oder Rechtsverhältnisse einer Gesellschaft), bei der die Gesellschaft laut HGB, AktG und GmbHG gesetzlich dazu verpflichtet ist, diese beim Handelsregister anzumelden bzw. eintragen zu lassen.

Darunter fallen: die Firma des Kaufmanns, Veränderungen und Erlöschen einer Firma, Satzung, Auflösung, Erteilung und Erlöschung der Prokura, Anmeldung, Fortsetzung und Auflösung der OHG, Anmeldung Liquidatoren, Anmeldung KG, Anmeldung GmbH, Geschäftsführer, Gesellschafter, Satzungsänderung, Erhöhung Stammkapital, Liquidatoren, Anmeldung und Sitzverlegung AG, Änderung Vorstand, Satzungsänderung, Abwickler und Unternehmensverträge AG/KGAa als beherrschende Gesellschaft. Auch die Auflösung bestimmter Rechtsformen ist eine eintragungspflichtige Tatsache in das Handelsregister und vom Vorstand der Gesellschaft anzugeben.

Eintragungsfähige Tatsachen (ET) und nicht eintragungsfähige Tatsachen

Eintragungsfähige Tatsachen sind Tatsachen, die in das Handelsregister eingetragen werden lassen können, wozu jedoch keine gesetzliche Pflicht besteht. Die Eintragungsfähigkeit einer Tatsache wird vom Registergericht von Amts wegen geprüft.

Nicht eintragungsfähige Tatsachen im Handelsregister sind beispielsweise die Handlungsvollmacht.

Von wem wird das Handelsregister geführt?

In Deutschland wird das Handelsregister als Registergericht beim Amtsgericht geführt. Das Registergericht fällt dabei in den Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Die Registereintragungen werden durch einen Richter oder durch einen Rechtspfleger ausgeübt.

Wer hat Zugriff auf das Handelsregister?

Das Handelsregister erfüllt eine Schutz-, Beweis-, Kontroll- und Publikationspflicht. Die Einsichtnahme zu Eintragungen im Handelsregister ist daher jedermann ohne Begründung (jedoch gegen eine Gebühr) gestattet.